Ausbildung in der Pflege

Es gibt verschiedene Ausbildungsformen. Immer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen zwischen Ausbildungsträger, Pflegeschule und Auszubildenden. Pflege-Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung.

Viele Einrichtungen helfen Ihnen bei der Wohnungssuche oder bieten Wohnmöglichkeiten im Wohnheim. Es ist aber wichtig, sich frühzeitig darum zu kümmern.

Pflegefachfrau/ Pflegefachmann (3-jährige Ausbildung zur qualifizierten Fachkraft)

Die Ausbildung vermittelt die für die selbstständige, umfassende und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und sozialen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenz sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion.

Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Gute Deutschkenntnisse (mindestens B1, meist wird B2 verlangt).
  • Einen anerkannten Schulabschluss (mindestens 10 Jahre).
  • Einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb (Krankenhaus oder Altenhilfeträger) und Platz in einer Pflegefachschule – Die Bewerbung erfolgt direkt beim Betrieb!
Weitere Informationen

Nähere Information zur Ausbildung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann / Pflegefachperson erhalten Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg: Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann.

Krankenpflegehelfer*in (GKPH) oder Altenpflegehelfer*in (APH) (1-jährige Ausbildung)

Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand (9 Jahre Schule).
  • Der Nachweis, dass die sich bewerbende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs nicht ungeeignet ist, durch ein ärztliches Zeugnis, und
  • der Ausbildungsvertrag mit einem von der Fachschule für Kranken- oder Altenpflegehilfe als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.
  • Sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (GER Niveau B1).
  • Internationale Bewerber*innen: hierfür erhält man einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung (§16a AufhG)
Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr über Zugangsvoraussetzungen und Ausbildungsinhalte zur Krankenpflegehilfe
auf Ausbildung Altenpflegehelferin / Altenpflegehelfer , Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in und Bildungsnavi BW.

Altenpflegehelfer*in mit intensiver Deutschförderung für Migrantinnen / Migranten (2-jährige Ausbildung)

Es gibt für Menschen mit niedrigem Sprachniveau diese Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer in zwei Jahren – die sogenannten Migrationskurse –, die mehrere Schulen in Baden-Württemberg anbieten.

Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Hauptschulabschluss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes (9 Jahre).
  • Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.
  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes.
  • Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A 2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
  • Internationale Bewerber*innen: hierfür erhält man einen Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung (§16a AufhG).
Weitere Informationen

Nähere Information zur Ausbilung als Altenpflegehelfer*in für Migrantinnen und Migranten erhalten Sie auf der Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg: Ausbildung Altenpflegehelfer/-in für Migrantinnen und Migranten.

Für internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen, die eine Ausbildung in einem Pflegeberuf absolvieren möchten, benötigen für alle Ausbildungsarten einen Aufenthaltstitel gemäß § 16a Aufenthaltsgesetz sowie eine anerkannte schulische Vorbildung.

Voraussetzungen für die Ausbildung
  • Aufenthaltstitel gemäß § 16a Aufenthaltsgesetz: Für alle Ausbildungsarten im Pflegebereich ist ein Aufenthaltstitel zum Zwecke der Berufsausbildung erforderlich. Dieser erlaubt es, für die Dauer der Ausbildung legal in Deutschland zu leben und zu lernen. (§ 16a Aufenthaltsgesetz)

  • Anerkennung des Schulabschlusses: Schulzeugnisse aus dem Ausland müssen offiziell anerkannt werden, um die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Bildungsabschluss nachzuweisen. Diese Anerkennung ist notwendig, um zur Ausbildung zugelassen zu werden.

Weitere Informationen

Wenn Sie die Ausbildung in Baden-Württemberg machen möchten, müssen Sie Ihre Schulzeugnisse

beim Regierungspräsidium Stuttgart anerkennen lassen. Die Adresse der Zeugnisanerkennungsstelle lautet:

Regierungspräsidium Stuttgart, Schule und Bildung, Anerkennungsstelle, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart

Das Antragsformular und alle Informationen zur Antragstellung und zu den erforderlichen

Nachweisen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums:

RP BW – Zeugnisanerkennung

Eine noch übersichtlichere Auflistung aller notwendigen Schritte und erforderlichen Unterlagen finden Sie auch hier:

Service BW

Finanzierungs-möglichkeiten

Es gibt verschiedene Ausbildungsformen. Immer wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen zwischen Ausbildungsträger, Pflegeschule und Auszubildenden. Pflege-Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung, die in der Regel nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet wird. Eine nähere Beschreibung des TVöD finden Sie unter: Öffentlicher Dienst Info

Berufsausbildungs-beihilfe

Auszubildende können während einer Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt werden, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

 

Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

BAföG – Berufsausbildungs-förderungsgesetz

Ziel des BAföG ist es, durch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dies soll nicht an der sozialen und insbesondere der wirtschaftlichen Situation des Auszubildenden und seiner Familie scheitern. Nähere Informationen zum BAföG erhalten Sie hier (www.bafög.de).

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildungen können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden. Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier (www.aufstiegs-bafoeg.de).

Förderprogramm WeGebAU

Seit 2006 fördert die Bundesagentur für Arbeit die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Beschäftigten insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Nähere Informationen zu WeGebAU erhalten Sie hier (www.arbeitsagentur.de).

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Umschulung)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Umschulung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zur Förderung und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Weiterbildungs-stipendium – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Bewerbungen für ein Weiterbildungsstipendium sind von Absolventen einer bundesgesetzlich geregelten Ausbildung im Gesundheitswesen direkt an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zu richten. Nähere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie hier (www.sbb-stipendien.de).

Gruppe 7@2x