Pflege International
Anerkennung eines internationalen Pflegediploms
Sie können sich direkt bei einem Arbeitgeber in der Region bewerben.
Vor der Arbeitsaufnahme ist dann die Anerkennung Ihres Pflegediploms/ Pflegestudiums notwendig.
Der deutsche Referenzberuf für internationale Ausbildungen ist innerhalb und außerhalb der EU die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann.
Erst als beruflich anerkannte*r Pflegefachfrau/-mann (=Erlaubnis zur Ausübung der Berufstätigkeit) können Sie dann zum Beispiel im Krankenhaus oder in der stationären und ambulanten Langzeitpflege arbeiten.
Antrag auf Anerkennung
Einen Antrag auf Anerkennung stellen Sie hier in Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium in Stuttgart.

Die berufliche Anerkennung kann auch bereits im Ausland/ Heimatland beantragt werden – hierfür benötigen Sie allerdings einen Vertrag Ihres zukünftigen Arbeitgebers, so dass Sie glaubhaft machen können, in der TRK-Region/ Baden-Württemberg wohnen und arbeiten zu wollen.
Das Regierungspräsidium prüft zwei Dinge: Ihr Fachwissen und Ihre Deutschkenntnisse.
Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Land außerhalb der EU gemacht haben, wird Ihr Abschluss oft nur teilweise anerkannt.
Das bedeutet: Es fehlen noch Teile Ihres Wissens. Diese Lücken können Sie auf zwei Arten ausgleichen:
Kenntnisprüfung:
Sie machen eine Prüfung. Die Prüfung hat einen mündlichen und einen praktischen Teil.
Vor der Prüfung machen Sie einen Vorbereitungskurs. Diesen Kurs wählen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber aus.Anpassungslehrgang (Praktikum):
Sie arbeiten in einem Pflegepraktikum in Vollzeit. Das Praktikum dauert 8 bis 12 Monate und findet in verschiedenen Pflegebereichen statt.
Sie bekommen für das Praktikum einen Vertrag und Geld.
Damit Sie am Ende eine Urkunde für Ihren Beruf bekommen, müssen Sie auch gut Deutsch sprechen und schreiben – auf dem Niveau B2.
Das B2-Niveau muss mit einem Test nachgewiesen werden (zum Beispiel von telc, Goethe oder ÖSD – diese Anbieter sind offiziell anerkannt).
Wenn Sie noch nicht gut genug Deutsch sprechen, gibt es spezielle Sprachkurse – sie heißen DeuFöV-Kurse.
Diese Kurse werden manchmal vom BAMF oder dem Jobcenter bezahlt. Dafür brauchen Sie aber zuerst den Bescheid vom Regierungspräsidium.
Für die Zeit der Nachqualifizierung erhalten Sie ein Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach §16d Aufenthaltsgesetz. Diese Erlaubnis gilt während der Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung, wie z. B. einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung.
Sobald die Berufsurkunde vorliegt und ein passender Arbeitsvertrag vorhanden ist, kann anschließend eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Aufenthaltsgesetz beantragt werden, die den regulären Berufseinstieg ermöglicht.
- Welcome Center Sozialwirtschaft: kostenfreie Beratung und Unterstützung bei Fragen der Anerkennung von Pflege-/ Sozialen Berufe in Baden-Württemberg
- Welcome Center der TechnologieRegion Karlsruhe: kostenfreie Beratung und Unterstützung bei Fragen der sozialen Integration in der Region und Berufen außerhalb der Pflege/Gesundheit
- Offizielle Seite der Bundesrepublik Deutschland zu Fragen der Arbeits-Migration (mehrsprachig): Make-it-in-Germany
- Migrationsberatung für Erwachsenen in der TRK-Region: