Landtag beschließt Gesetz zur Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg

Sozialminister Manne Lucha mit Vertreter*innen des Landespflegerat Ba-Wü

Stuttgart/ Gaggenau Am 24.05.2023 wurde in zweiter Lesung mit den Stimmen der Regierungskoalition im Landtag BadenWürttemberg das Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer beschlossen. Damit ist nach langer Vorbereitungszeit der erste große Meilenstein zur Errichtung einer pflegerischen Selbstverwaltung in Baden Württemberg auf den Weg gebracht. Nach den Vorgaben des Gesetzes kann
im nächsten Schritt der Gründungsausschuss seine Arbeitaufnehmen. Er ist dafür verantwortlich die gesetzlich festgeschriebene 60 prozentige Registrierung der Pflegefachpersonen zu erreichen und die erste Vertreterversammlung vorzubereiten. Hierzu hat der Errichtungsauschuss 18 Monate Zeit.

Kritik an dem Vorhaben kommen aus Gewerkschaftskreisen und den Arbeitgeberverbänden, die angestammte Pfründebedroht sehen und mit der größten Berufsgruppe im Gesundheitswesen einen weiteren starken Partner auf dem politischen Parkett fürchten. Das Pflegebündnis Mittelbaden begrüßt als Mitglied des Landespflegerat BaWü die Gesetzesinitiative der Landesregierung und den Beschluss des Landtages ausdrücklich.

„Es ist an der Zeit, dass die Pflege Ihre Belange selbst in die Hand nimmt und sich als gleichberechtigter Partner im
Gesundheitswesen etabliert. Hierfür kann die Pflegekammer ein erster Schritt sein.“ So der Vorsitzende des Pflegebündnis Mittelbaden Peter Koch. „Es sind alle Pflegefachpersonen, aber auch die Gewerkschaften und Berufsverbände eingeladen sich an diesem Prozess zu beteiligen und diese Chance gemeinsam zu nutzen. Nur in einem Dreiklang von Pflegekammer, Gewerkschaften und Berufsverbänden wird es gelingen die Pflege zu stärken und eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Bevölkerung in unsetem Land sicher zu stellen.“


Für das Pflegebündnis Mittelbaden
Peter Koch

Vorstand

Gruppe 7@2x