Der Vertrag mit der IT-Firma zur Durchführung der Registrierung der Pflegefachpersonen ist unter Dach und Fach. „Wir danken dem Sozialministerium, das die Verhandlungen und den Vertrag soweit vorbereitet hatte, dass der Vorstand des Gründungsausschusses diesen nur noch prüfen und letzte Feinheiten klären musste“, erklärt Peter Bechtel, Vorsitzender des Gründungsausschusses für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg.
Nachdem der Vorstand des Gründungsausschusses einstimmig dem Vertragsbeitritt zugestimmt hat, mussten in den vergangenen zwei Wochen noch diverse Abstimmungsprozesse zu Inhalten und Vorgehensweisen des Datenverarbeitungsvertrages mit Grün Software geklärt werden. Nun ist der Vertrag unterzeichnet und der Zeitplan für die Registrierung steht. „Am 24. August 2023 werden die Anschreiben an die Arbeitgeber versendet“, erklärt Bechtel. Das Portal zur Dateneingabe werde dann ab dem 26. September zur Verfügung stehen. „Bis dahin können die Arbeitgeber die Daten entsprechend den Vorgaben von Grün Software aufbereiten“, erläutert der Vorsitzende weiter. Die Arbeitgeber haben damit acht Wochen Zeit, sich auf die Meldung vorzubereiten. Ab dem 19. Oktober 2023 werden noch einmal Erinnerungen versendet an diejenigen Arbeitgeber, die ihre Pflegekräfte noch nicht gemeldet haben.
„Der Versand der Anschreiben der künftigen Mitglieder der Landespflegekammer BadenWürttemberg ist für Ende Dezember 2023 bzw. Anfang Januar 2024 geplant. Diesem Anschreiben wird ein Formular für eine mögliche Einwendung beigelegt“, erklärt Bechtel die nächsten Schritte. Eine Einwendung könne jedoch auch per E-Mail oder Brief eingereicht werden.
Unter Berücksichtigung der Aufbereitungszeit für die eingegangenen Daten sowie der Frist für die Einwendungen wird das Sozialministerium dann am 11. März 2024 das Erreichen des 60-ProzentQuorums feststellen.
Wir halten Sie auf der Homepage des Gründungsausschusses auf dem Laufenden:
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Quelle: https://www.pflegekammer-bw.de/wp-content/uploads/2022/08/registrierung-grundungsausschuss.pdf
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