Ausbildung in Pflegeberufen

Das Pflegebündnis TechnologieRegion Karlsruhe engagiert sich für eine qualitativ hochwertige Ausbildung in den Pflegeberufen und orientiert sich dabei am aktuellen Pflegeberufegesetz. Dies betrifft im Wesentlichen die Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege.

Die PFLEGEAUSBILDUNG AB 2020

Die Bundesregierung hat die Ausbildung für Pflegeberufe neu geordnet, so dass es seit 2020 den neuen Pflegeberuf Pflegefachfrau*mann mit generalistischer Ausrichtung gibt. Dies bedeutet, dass die drei bisherigen Berufsbilder Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in und Altenpfleger*in zu einem neuen, universellen Berufsbild zusammengefasst wurden. In der generalistischen Ausbildung fließen künftig fachliche Schwerpunkte aus allen drei bisherigen Pflegebereichen zusammen.

 

Die Ausbildung ist auf die allgemeine Gesundheitsversorgung ausgerichtet und nicht wie zuvor auf einen bestimmten Bereich spezialisiert. Somit gestaltet sie sich vielfältiger und bietet ein breiteres Spektrum an Möglichkeiten für Pflegefachkräfte. Nach drei Jahren ist man in der Lage sind, in allen Versorgungsbereichen Menschen aller Altersstufen zu pflegen – vom Säugling bis zum Senior!

Ausbildungs-voraussetzungen

Alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Bildungsabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen Allgemeinbildung haben Zugang zu einer Ausbildung in der Krankenpflege, die ihnen die Möglichkeit bietet, nach ihrem Abschluss als Pflegefachfrau*mann zu arbeiten! Für diejenigen, die aufgrund von Alters- und Qualifikationsanforderungen nicht in Frage kommen, gibt es auch “Pflegeassistenten”-Kurse, die Ihnen genügend Wissen darüber vermitteln, wie das Gesundheitswesen im Kern funktioniert, ohne dass man bereits über eine klinische Erfahrung verfügt. Nach erfolgreichem Abschluss kann eine weitergehende Ausbildung zur Pflegefachkraft auf Antrag der/des Auszubildenden um ein Drittel der Ausbildungszeit verkürzt werden. Ein Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren ermöglicht auch den Zugang zur Ausbildung als Pflegefachkraft.

 

Zu den für die Krankenpflege erforderlichen Fähigkeiten gehören Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft, Freude am Umgang mit hilfesuchenden Menschen, Interesse an pflegerischen, medizinischen und sozialen Aufgaben, Verantwortungsbewusstsein und Vertrauenswürdigkeit, keine Scheu vor körpernaher Arbeit, Organisationstalent und Selbstständigkeit sowie Fähigkeit zur Teamarbeit und Fähigkeit Probleme zu lösen.

 

Zudem sind ausreichende Deutschkenntnisse und eine gute gesundheitliche Verfassung wichtig. Unter Umständen wird auch ein Führungszeugnis erwartet.

Lehrplan

Pflegeberufegesetz

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

AUSBILDUNGSPLÄTZE

Eine aktuelle Übersicht über unsere Mitglieder finden Sie unter der Rubrik “Über uns” auf der Seite „UNSERE MITGLIEDER“.

Hier sind alle Mitglieder mit ihren eigenen Homepages verlinkt.

Bei Interesse möchten wir Sie bitten, sich direkt mit den Ausbildungseinrichtungen Ihrer Wahl in Verbindung zu setzen, wo Sie dann auch in einem persönlichen Gespräch weiterführende Informationen erhalten.

Finanzierung

Im Jahr 2020 startete die generalistische Ausbildung in der Pflege. Diese neue Struktur befähigt mit ihrer zukunftsorientierten Ausrichtung die Auszubildenden, Menschen aller Altersgruppen in den verschiedenen Leistungsbereichen, insbesondere in den Krankenhäusern und den stationären sowie ambulanten Pflegeeinrichtungen, zu versorgen. Zusätzlich wurde auch eine neue gemeinsame Finanzierungsstruktur aufgebaut. Über einen Landesausgleichsfonds werden die Kosten der ausbildenden Einrichtungen einheitlich finanziert. Die Kosten der künftigen Pflegeausbildung werden demnach aus einem Ausgleichsfonds finanziert. Der Gesamtfinanzierungsbedarf wird von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie von der Pflegeversicherung und vom Land gedeckt.

Weitere Finanzierungs-möglichkeiten

Berufsausbildungs-beihilfe

Auszubildende können während einer Ausbildung durch Berufsausbildungsbeihilfe unterstützt werden, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.

 

Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

BAföG – Berufsausbildungs-förderungsgesetz

Ziel des BAföG ist es, durch finanzielle Unterstützung zum Lebensunterhalt, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Dies soll nicht an der sozialen und insbesondere der wirtschaftlichen Situation des Auszubildenden und seiner Familie scheitern. Nähere Informationen zum BAföG erhalten Sie hier (www.bafög.de).

Aufstiegs-BAföG

Aufstiegsfortbildungen können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte persönliche, zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden. Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie hier (www.aufstiegs-bafoeg.de).

Förderprogramm WeGebAU

Seit 2006 fördert die Bundesagentur für Arbeit die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU). Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Beschäftigten insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Nähere Informationen zu WeGebAU erhalten Sie hier (www.arbeitsagentur.de).

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Umschulung)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei einer Umschulung durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden. Nähere Informationen zur Förderung und den Fördervoraussetzungen erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.

Weiterbildungs-stipendium – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (sbb)

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger, sich in ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Bewerbungen für ein Weiterbildungsstipendium sind von Absolventen einer bundesgesetzlich geregelten Ausbildung im Gesundheitswesen direkt an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zu richten. Nähere Informationen zum Weiterbildungsstipendium erhalten Sie hier (www.sbb-stipendien.de).

Gruppe 7@2x